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Trawonien ist eine theokratisch gestützte Monarchie.
Titel sind in Trawonien nicht an ein Erbrecht gebunden, werden aber für gewöhnlich an einen Erben weitergegeben. Der König vergibt die Provinzen als Lehen an seine Herzöge. Die Herzöge können, sofern sie es wünschen, frei ihre Grafen einsetzen, diese wiederum setzen ihre Barone ein. Jeder Baron belehnt in seiner Baronie Ritter. Aber selbstverständlich behält jeder Adelige einen Teil seines Lehens als Stammlehen, das so genannte Eigenland. Je Provinz gibt es einen Adelsrat Adelsrat.

Die Gesellschaft Trawoniens gliedert sich in drei Stände: Den Adel, die Bürger und die Bauern. Der Klerus und die religiösen Orden stehen außerhalb der Stände, da nach ihrer Überzeugung im Glauben alle gleich sind, und Herkunft und Stand des Gläubigen nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Es gibt keine Leibeigenschaft, alle Bauern genießen die ihnen von der Krone im Bauernbrief zugesicherte Freiheit (nachzulesen in der trawonischen Chronik.). Diese grundsätzlich Freiheit schützt sie aber nicht vor einer wirtschaftlichen Abhängigkeit. Im Rahmen des feudalen Lehens- und Pachtsystems unterstehen sie zudem der Gerichtsbarkeit ihrer Pachtherren und Vögte und haben ihren jährlichen Zehnt (manchmal auch mehr) zu entrichten. Im Gegenzug dazu gewähren die Adeligen ihnen in Zeiten des Krieges und anderen Gefahren Schutz und Nahrung.
Wer in einer Stadt Trawoniens lebt, ist ein Bürger. Die Berufe der Bürger sind mannigfaltig, Händler, Handwerker, Soldaten, Magier, Gelehrte und sonstige Arbeiter. Sie sind zwar an ihre Geburtsstadt gebunden, unterliegen jedoch nicht einer Lehensgerichtsbarkeit, sondern nur der jeweiligen öffentlichen Stadtgerichtsbarkeit, die von gewählten Bürgervertretern ausgeübt wird. ("Stadtluft macht frei.")

Da sich Trawonien stets im Kriegszustand befindet ist die Gesellschaft eher bodenständig und von der Notwendigkeit geprägt. Die Bewohner finden eher Gefallen an handfesteren bzw. nützlichen Vergnügungen, wie Bogenschießwettbewerben oder Pompfball. Adlige Damen würden in Trawonien wohl eher die 'Munteren Margariten' anfeuern, als Nelken aus Orangen zu ziehen oder Taschentücher zu verlieren. Der Trawonier singt und tanzt gerne, macht gerne Picknick und ist auch ansonsten recht gesellig, doch alles eher auf schlichtem Niveau.



Die Macht in Trawonien liegt in den Händen des Adels. Die meisten adeligen Familien verfügen über große Ländereien und Besitztümer. Sie entscheiden auf ihren Besitztümern allein über die Auslegung des königlichen Gesetzes. Der trawonische Adel gilt allerdings, vor allem im Gegensatz zu anderen Ländern der Mittellande, als sehr volksnah. (Eine unrühmliche Ausnahme bildet der Adel von Kelreh, der allgemein als arrogant, dekadent und aufgrund seines durch den Handel erworbenen Reichtums als sehr eingebildet angesehen wird.) Einen Adel, der sich für Etikettefeinheiten und Minnespielchen begeistern kann, wird man hier nicht finden. Eine höfische High Society kann sich in Trawonien aufgrund der Geschichte und Struktur nicht entwickeln. Im trawonischen Adel gibt es keine Langeweile und keine Zeit, die es totzuschlagen gilt. Die Adligen sind mit der Organisation des Krieges, der Versorgung der Bevölkerung und sonstigen Verwaltungsdingen, die für das Überleben Trawoniens wichtig sind, vollauf beschäftigt. Eine Art Minne ist dabei natürlich vorhanden (wo sollten sonst die kleinen Ritter und Offiziere herkommen ;o) ), aber alles weit weniger formalisiert und abstrahiert, als in anderen Reichen. Der Trawonier ist bodenständig, direkt und ehrlich - natürlich nicht zu verwechseln mit primitiv. Ein offenes Wort gilt z.B. mehr als schön gedrechselte Reden und es gilt als unhöflich seinem Gegenüber nicht in die Augen zu sehen. Eine Vorstellung von typisch trawonischer Festkultur kann man auf dem Frühlingsfest, oder dem Lyorter Winterfest bekommen: Sogar der König speist beim Volk und misst sich mit seinen Untertanen im Kegeln, wobei er respektvoll und keinesfalls plump-vertraulich behandelt wird.

Der Adel in Trawonien ist etwas anders organisiert als in vielen anderen Ländern. Adel ist kein Geburtsrecht, sondern Titel werden nach Fähigkeit vergeben. Sollte sich herausstellen, dass der Sohn oder die Tochter fähig ist das Lehen zu verwalten, kann er/sie natürlich dem Verstorbenen nachfolgen. Ein rechtlicher Anspruch besteht jedoch nicht. Der Nachfolger wird natürlich von der Krone und den anderen Adeligen beobachtet. Sollte er sich als unfähig erweisen, wird ihm sein Lehen entzogen und einem Würdigeren zugeteilt. Es ist sehr selten, dass einer Familie ein Lehen entzogen wird, kommt aber durchaus vor. Sollte das Amt des Königs selbst vakant sein, müssen sich Bewerber Prüfungen unterziehen um den am besten geeigneten Kandidaten zu bestimmen. Der aktuelle König Trawoniens, Seine königliche Majestät König Dragan I von Trawonien, hat auf diese Weise den Thron bestiegen.
Trawonien ist organisiert nach dem Lehensprinzip. Der König vergibt traditionell die Provinzen als Lehen an die Provinzherzöge. Er ist im Prinzip frei in der Entscheidung, wer diese sein sollen. In der Praxis jedoch liegt die Herrschaft über eine Provinz bei einer Adelsfamilie, die jeweils einen Erben heranbildet, der die Herrschft übernimmt.
Diese Herzöge vergeben das Land an die Grafen, diese belehnen wiederum selbstständig und (im Prinzip) nach eigenem Ermessen die Barone. Bei diesen wiederum stehen die RitteR Ritter und Freiherren im Lehenseid.
Das führt zu der Situation, dass ein Adeliger nur seine direkten Untergebenen selbst bestimmen kann (und auch dort in gesellschaftliche Zwänge gebunden ist), und auf deren Lehensnehmer nur sehr beschränkt Einfluss nehmen kann.

Eine Ausnahme bilden die Reichsritter und Reichstädte. Diese unterstehen dem König direkt, haben allerdings dafür keine Stimme im Adelstag der Region, in der ihr Lehen liegt. Sie müssen keine Einnahmen abführen, genießen aber sonst keine Sonderrechte.


Übrigens: Natürlich vergibt ein Lehensherr nicht sein gesamtes Land an Lehensnehmer, er behält das so genannte "Eigenland", das er selbst bewirtschaftet.



Trawonische Adelspyramide
König -> Herzog -> Graf -> Baron -> Ritter/Freiherr

Alle Provinzfürsten sind Herzöge. Der König und die Herzöge können Truchsesse ernennen und sich von diesen vertreten lassen. Dieses Amt ist zeitlich begrenzt. Der König und die großen kirchlichen Orden stehen gleichberechtigt nebeneinander und kontrollieren sich gegenseitig (keiner kann dem anderen sagen was er zu tun hat; sie müssen sich arrangieren). Ordensritter gelten in der Adelshierarchie als Ritter.
Es gibt keinen Titel ohne Lehensverhältnis. Die einzige Ausnahme sind fahrende oder Gefolgeritter. Diese fahrenden Ritter bzw. Iuvenes sind Ritter, die sich erst ein Lehen verdienen müssen. Solange reisen sie durch die Lande oder schließen sich als Gefolge einem anderen Adligen an.
Eine Besonderheit der trawonischen Adelspyramide stellt die Möglichkeit dar, Lehen auch an Organisationen (z.B. den Orden von Schwert und Kelch oder den Orden Achenars) zu vergeben. In diesem Fall sind diese Organisationen verpflichtet, genau wie natürliche Personen ihren Lehenspflichten nachzukommen.
Kommt ein Lehensnehmer (Person oder Organisation) seinen Pflichten nicht nach, kann das Lehen jederzeit entzogen werden.


Anrede


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