Revision history for DuellRegeln


Revision [7924]

Last edited on 2010-01-09 10:23:05 by GregorLindner
Additions:
======Regeln für das ritterliche Duell======>>
Deletions:
===Regeln für das ritterliche Duell===>>


Revision [3357]

Edited on 2006-06-18 12:10:39 by TobiK
Additions:
===Regeln für das ritterliche Duell===>>
Deletions:
===Das ritterliche Duell===>>


Revision [3354]

Edited on 2006-06-18 12:08:10 by TobiK
Additions:
<<[[Homepage]] > [[Bibliothek]]
===Das ritterliche Duell===>>
----
[[CategoryBibSonstig]]
Deletions:
__**Das ritterliche Duell**__


Revision [3292]

Edited on 2006-06-05 23:10:30 by TineW
Additions:
Deletions:
-


Revision [3291]

Edited on 2006-06-05 23:10:13 by TineW
Additions:
Durch Gesetz ist lediglich festgelegt, daß ein im Stand niedrigerer niemals einen im Stand höheren fordern kann, bzw. er kann schon, aber der Höhere muß darauf nicht eingehen. Das Recht, eine solche Forderung abzulehnen, existiert zwar, wird aber in der Regel nicht angewendet, da es zu einem erheblichen Gesichtsverlust des Geforderten führen würde. Üblich ist es aber auch, daß eine solch hohe Persönlichkeit für solche Anlässe einen Streiter wählt der diesen Kampf anstatt des Geforderten auskämpft. Es ist allgemein Sitte, daß Könige nicht an Duellen teilnehmen dürfen, dies geschieht im Interesse des jeweiligen Reiches. Wird im übrigen eine Majestät derart beleidigt, hat sich das ganze Reich beleidigt zu fühlen und diese Schmach auszumerzen. Ebenfalls verbietet es die Sitte dem Gastgeber, Männer oder Frauen der Kirche und Edeldamen derart zu beleidigen, daß man sich einer Duellforderung aussetzen könnte.
Höre, oh Ritter, sprich niemals die Worte einer Forderung leichtfertig oder im Scherz, eine einmal ausgestoßene Forderung ist nicht ohne Gesichtverlust wieder zurückzunehmen und nur dem Geforderten ist es erlaubt, Euch die Rücknahme der Forderung anzubieten. Ein Ritter sollte zu jeder Zeit soweit Herr seiner Sinne sein, deshalb gibt es keinerlei Entschuldigungen, seien es Suff oder Jähzorn, für fälschliche Forderungen. Auch hierbei muß ein Ritter zu seinem Wort stehen. Forderungen werden in aller Öffentlichkeit mit lauter Stimme vorgetragen, so daß alle Anwesenden davon Kenntnis haben, sie werden stets mit den dafür vorgesehenen Gesten verbunden, wie das Werfen oder Schlagen mit einem Handschuh. Zeugen sind für eine Forderung und deren Verlauf von größter Wichtigkeit, sie sind für das Ritual der Rechtswiederherstellung unerläßlich. Ist die Forderung von allen Anwesenden aufgenommen worden, haben die beiden Kontrahenten ihre Vertrauensmänner zu bestimmen, diese sind es nun, die untereinander die Bedingungen des Kampfes abmachen.
Der Geforderte hat stets die Wahl der Waffen, geläufige Waffenarten sind:
Kämpfe auf Leben und Tod sind in der Regel verboten, es sei denn, der höchste Lehnsherr, der anwesend ist, gibt dazu seine Erlaubnis. Sollte bei einem Duell von einem der beiden Kämpfenden ohne diese Zustimmung ein tödlicher Streich geführt werden, so ist zwischen ihm und einem gewöhnlichen Mörder kein Unterschied zu machen und er ist auf der Stelle zu erschlagen.
Danach einigen sich die Vertrauensmänner über den Ort des Kampfes und wann er stattfinden soll, gewöhnlich findet ein Duell bereits am nächsten Tag nach der Forderung statt, auf keinen Fall am selben Tag. Die Vertrauensmänner sind für den ordentlichen Verlauf des Kampfes verantwortlich, daß sich niemand einmischt, und daß beiden Kontrahenten die ihnen gebührende Ehre erwiesen wird. Ist das Duell beendet, haben die Vertrauensmänner für die Bekanntgabe des Ausgangs des Duells zu sorgen.
**Dies gilt im Großen und Ganzen auch in Trawonien, bis auf wenige Punkte:**
1. Forderung
- Wird der Handschuh vor dem Geforderten zu Boden geworfen, ist es eine Forderung bis zum ersten Blut.
- Wird der Handschuh dem Geforderten vor die Brust geworfen, ist es eine Forderung bis zu Erschöpfung oder Aufgabe.
- Wird der Handschuh dem Geforderten ins Gesicht geworfen, ist es eine Forderung bis zum Tod. Ist der höchste anwesende Lehensherr damit nicht einverstanden, gilt es als Forderung bis zu Erschöpfung oder Aufgabe.
-
2. Der Geforderte hat die Wahl von Waffen und Rüstung, der Fordernde die von Ort und Zeit.
Deletions:
Durch Gesetz ist lediglich festgelegt, daß ein im Stand niedrigerer niemals einen im Stand höheren fordern kann, bzw. er kann schon, aber der Höhere muß darauf nicht eingehen. Das Recht, eine solche Forderung abzulehnen, existiert zwar, wird aber in der Regel nicht angewendet, da es zu einem erheblichen Gesichtsverlust des Geforderten führen würde. Üblich ist es aber auch, daß eine solch hohe Persönlichkeit für solche Anlässe einen Streiter wählt der diesen Kampf anstatt des Geforderten auskämpft. Es ist allgemein Sitte, daß Könige nicht an Duellen teilnehmen dürfen, dies geschieht im Interesse des jeweiligen Reiches. Wird im übrigen eine Majestät derart beleidigt, hat sich das ganze Reich beleidigt zu fühlen und diese Schmach auszumerzen. Ebenfalls verbietet es die Sitte dem Gastgeber, Kirchenmänner und Edeldamen derart zu beleidigen, daß man sich einer Duellforderung aussetzen könnte.
Höre, oh Ritter, sprich niemals die Worte einer Forderung leichtfertig oder im Scherz, eine einmal ausgestoßene Forderung ist nicht ohne Gesichtverlust wieder zurückzunehmen und nur dem Geforderten ist es erlaubt, Euch die Rücknahme der Forderung anzubieten. Ein Ritter sollte zu jeder Zeit soweit Herr seiner Sinne sein, deshalb gibt es keinerlei Entschuldigungen, seien es Suff oder Jähzorn, für fälschliche Forderungen. Auch hierbei muß ein Ritter zu seinem Wort stehen. Forderungen werden in aller Öffentlichkeit mit lauter Stimme vorgetragen, so daß alle Anwesenden davon Kenntnis haben, sie werden stets mit den dafür vorgesehenen Gesten verbunden, wie das Werfen oder Schlagen mit einem Handschuh. Zeugen sind für eine Forderung und deren Verlauf von größter Wichtigkeit, sie sind für das Ritual der Rechtswiederherstellung unerläßlich. Ist die Forderung von allen Anwesenden aufgenommen worden, haben die beiden Kontrahenten ihre Vertrauensmänner zu bestimmen, diese sind es nun, die untereinander die Bedingungen des Kampfes abmachen. Der Geforderte hat stets die Wahl der Waffen, geläufige Waffenarten sind:
Kämpfe auf Leben und Tod sind in der Regel verboten, es sei denn, der höchste Lehnsherr, der anwesend ist, gibt dazu seine Erlaubnis. Sollte bei einem Duell von einem der beiden Kämpfenden ohne diese Zustimmung ein tödlicher Streich geführt werden, so ist zwischen ihm und einem gewöhnlichen Mörder kein Unterschied zu machen und er ist auf der Stelle zu erschlagen. Danach einigen sich die Vertrauensmänner über den Ort des Kampfes und wann er stattfinden soll, gewöhnlich findet ein Duell bereits am nächsten Tag nach der Forderung statt, auf keinen Fall am selben Tag. Die Vertrauensmänner sind für den ordentlichen Verlauf des Kampfes verantwortlich, daß sich niemand einmischt, und daß beiden Kontrahenten die ihnen gebührende Ehre erwiesen wird. Ist das Duell beendet, haben die Vertrauensmänner für die Bekanntgabe des Ausgangs des Duells zu sorgen.


Revision [3290]

The oldest known version of this page was created on 2006-06-05 22:57:05 by TineW
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki